Zollabwicklung Textil und Bekleidung

Wir verzollen für Sie Bekleidung, Schuhe, Heimtextilien und technische Textilien aus Bangladesch, Pakistan, China, Vietnam, Türkei und Marokko – tarifscharf in HS 50-64. Wir prüfen Antidumping-Codes bei CN-Stoffen und Schuhen, sichern Präferenzen über GSP+ und EU-FTA, stoppen Plagiat-Verdacht vor Beschlagnahme, kontrollieren REACH-Anhang-XVII-Grenzen und liefern Lieferkettendaten für LkSG und CSDDD. Sie senden uns Rechnung, Packliste und Ursprungserklärung – wir holen Ihren Container per T1 ab Rotterdam oder Antwerpen nach Emmerich am Rhein.

OEAAEO-zertifiziert
jahrzehntelangBranchen-Erfahrung
EU+NL/BE/DE Zugang

Was Textil- und Mode-Kunden bei uns bekommen

Wir tarifieren Ihre Textilsendung nicht pauschal in HS 50-64, sondern entscheiden pro Position über Materialzusammensetzung, Verarbeitungsschritt, Verwendungszweck und Konfektion. Wir nutzen GSP+ für T-Shirts aus Bangladesch (zollfrei) und sortieren dieselbe Sendung aus China korrekt unter Drittlandzoll ein. Wir setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode bei Polyester-Bettwäsche – damit Sie nicht den Maximalsatz von bis zu 70 Prozent zahlen. Wir machen die Tarif- und Präferenzarbeit vor der Einfuhr, damit Ihr Container nicht am Hafen festsitzt und keine Nacherhebung drei Jahre später zuschlägt.

Trust-Anker auf einen Blick

Origin
Präferenz EU-FTA geprüft
Anti-Forced-Labor
Lieferketten-Compliance
AEO-C
Zertifizierter Wirtschaftsbeteiligter

Typische Zoll-Szenarien Textil

  • Wir wickeln Masseneinfuhren Bekleidung aus Asien ab (Bangladesch und Pakistan unter GSP+, Vietnam unter EVFTA, China im Drittlandzoll) – T1 ab Rotterdam und Antwerpen nach Emmerich, ATLAS-Massenanmeldung pro Container.
  • Wir setzen für Schuhe aus China und Vietnam den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode und prüfen Materialgruppen Leder/Kunststoff – inklusive Antidumping-Historie und laufender Überprüfungen.
  • Wir tarifieren Heimtextilien (Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge) aus China und Pakistan und identifizieren CN-Antidumping-Treffer in den spezifischen Untergruppen.
  • Wir tarifieren technische Textilien (Vliesstoffe, Geotextilien, Filtermedien) sauber in HS 56-59 – wichtig wegen der hohen Wertdichte.
  • Wir prüfen bei Lederwaren und Schuhen mit Naturkautschuk-Sohlen die EUDR-Berührung über Kautschuk und Holzderivate (Viskose).
  • Wir verzollen E-Commerce-B2C-Mode (Shein, Temu, Asos) per Container-Bulk in Fulfillment-Center oder per Cross-Border-Direct mit ICS2-Daten – ab Juli 2026 ohne 150-Euro-Grenze.

Antidumping bei Stoffen, Bettwäsche und Schuhen

Wir kennen die laufenden EU-Antidumping-Maßnahmen gegen chinesische Textil- und Schuhprodukte: polyester staple fibres (mehrfach verlängert), bestimmte Bettwäsche aus Baumwolle, Glasfasergewebe und industrielle Garne. Bei Schuhen mit Oberteil aus Leder oder Spinnstoffen aus China und Vietnam beobachten wir die regelmäßigen Überprüfungen nach Auslaufen der historischen Maßnahmen. Wir prüfen vor der Einfuhr die TARIC-Liste, lesen den Verordnungstext für die exakt erfasste TARIC-Untergruppe und setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode. Bei Verlagerungen nach Vietnam oder Marokko prüfen wir die Ursprungssubstanz – nicht nur das ‚Made in‘-Etikett.

Präferenzen GSP+ und EU-FTA

Wir nutzen für Sie das EU-Allgemeine Präferenzsystem GSP+ (Verordnung 978/2012) mit zollfreiem oder reduziertem Zugang für Bekleidung und Textilien aus Bangladesch, Pakistan, Sri Lanka, Kambodscha, Mongolei, Bolivien, Cabo Verde, Kirgistan, Philippinen und Usbekistan. Wir prüfen die strengen Ursprungsregeln – meist ‚from yarn forward‘, also Spinnen plus Weben plus Konfektion im Präferenzland – über REX-Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen und produktionstechnische Plausibilität. Sie senden uns die REX-Erklärung Ihres Lieferanten, wir prüfen sie vor der Einfuhr und sichern die Präferenz. Bei EU-FTA mit Vietnam (EVFTA), Singapur, UK und Kanada bauen wir die gleiche Doku-Kontrolle, damit eine spätere Aberkennung Sie nicht trifft.

Markenrechtsprüfung und Plagiat-Verdacht

Wir kennen VO (EU) 608/2013: Der Zoll kann bei Verdacht auf Marken- oder Designrechtsverletzung Sendungen stoppen, dem Rechteinhaber melden und beschlagnahmen. Wir prüfen vor der Einfuhr, ob Sie als Importeur Lizenznehmer sind, ob die Markennutzung autorisiert ist und ob Ihr Lieferant zentrale Markenfreigaben dokumentiert hat – auch bei No-Name-Sortimenten mit Logo-Ähnlichkeiten und bei Aktionswaren mit angeblichen Lizenzen. Sie senden uns Lizenzvertrag und Markenfreigabe, wir hinterlegen sie für die Anmeldung. Bei Eskalation begleiten wir Sie im Verfahren bei der Generalzolldirektion und im Streitfall an der Schnittstelle zum Markenanwalt.

REACH-Anhang XVII und Schwermetalle

  • Wir kontrollieren Anhang XVII Eintrag 51-52 (Phthalate in Textilien für Kleinkinder).
  • Wir prüfen Eintrag 43 (Azofarbstoffe mit krebserzeugenden aromatischen Aminen, in Textilien und Leder verboten).
  • Wir prüfen Eintrag 47 (Chrom VI in Lederprodukten).
  • Wir prüfen Eintrag 50 (PAK in Kunststoff- und Gummiteilen von Bekleidung).
  • Wir prüfen die POP-Verordnung 2019/1021 (PFOS, PFOA in Outdoor- und Funktionstextilien).
  • Wir prüfen Lieferanten-SDS und Prüfberichte auf REACH-konforme Aussagen – Sie senden uns die Doku, wir stoppen Importe ohne saubere Werte vor dem Inverkehrbringen.

BCI, Lieferketten und LkSG/CSDDD

Wir kennen Better Cotton Initiative (BCI), Global Organic Textile Standard (GOTS), Fairtrade und vergleichbare Standards – privatrechtlich, aber faktisch Voraussetzung für den Zugang zu deutschen Vertikalketten. Wir wissen, wo sich diese mit den Doku-Anforderungen aus LkSG (ab 1.000 Mitarbeitenden, schrittweise auch Mittelstand) und CSDDD ab 2027 decken. Sie erhalten von uns je TARIC-Position und Drittlandsbetrieb die Importstatistik mit Ursprung, Lieferant, Mengen und Werten – als Datengrundlage für Ihre Risikobewertung und Berichtspflicht.

Stolperfallen, die wir vermeiden

  • Wir vermeiden Untertarifierung als ‚andere Bekleidung‘ – sonst Nacherhebung mit Zoll- und EUSt-Differenz drei Jahre rückwirkend.
  • Wir prüfen die GSP+-Ursprungssubstanz nach ‚from yarn forward‘ – ohne diesen Nachweis Aberkennung bei der Nachprüfung.
  • Wir setzen den richtigen Antidumping-Code – sonst Maximum-Strafzoll bis 75 Prozent statt Hersteller-spezifischer Reduktion.
  • Wir hinterlegen den Lizenznachweis vor Anmeldung – sonst Beschlagnahme und Vernichtung auf Ihre Kosten.
  • Wir blockieren Sendungen mit REACH-Verstoß bei Azofarbstoffen oder PFAS vor der Überlassung – sonst drohen Marktverbot, Rückruf und Schadenersatz.

Häufig gestellte Fragen

Wir prüfen zuerst, ob Ihr Lieferant im REX-System registriert ist (Pflicht für alle GSP+-Lieferanten seit 2017) und ob die Ursprungserklärung mit gültiger REX-Nummer auf der Rechnung steht. Danach prüfen wir die Ursprungssubstanz nach ‚from yarn forward‘: Spinnen, Weben oder Stricken und Konfektion müssen im Präferenzland stattfinden. Bei reinem Cut-and-Sew-Modell mit Stoffeinkauf aus China hält die Präferenz nicht – wir flaggen das vor der Einfuhr und sichern Sie gegen die spätere Aberkennung ab.
Wir prüfen das pro Hersteller. Polyester staple fibres aus China, Indien, Korea, Taiwan und Belarus stehen unter Antidumping- bzw. Antisubventionsmaßnahmen mit unterschiedlichen Sätzen je Hersteller; chinesische Ware (KN 5503.20.00) typischerweise 4,9 bis 9,7 Prozent. Wir setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode für kooperierende Hersteller und unterscheiden ihn vom Code für ‚alle anderen‘ (Maximalsatz). Sie senden uns die Hersteller-Identifikation, wir hinterlegen den richtigen Code – sonst löst das Fehlen automatisch den Maximalsatz aus.
Wir prüfen den Ursprung anhand der Stückliste (BOM): Werden Schaft, Sohle und Verbindung tatsächlich in Vietnam gefertigt oder findet nur die Endmontage dort statt? Vietnam ist seit 2007 bevorzugtes Verlagerungsland für chinesische Schuhproduktion, und EU-Ursprungsregeln verlangen ‚wesentliche Verarbeitung‘ – reines Zusammensetzen aus chinesischen Schäften und Sohlen reicht nicht. Bei Umgehungsverdacht prüfen wir Lieferantenakte, Produktionsfotos und Werkszertifikate, bevor wir die Präferenz beantragen.
Wir hinterlegen für jede marken- oder logohaltige Sendung den Lizenznachweis vorab. Wir prüfen bei No-Name-Sortimenten mit ‚ähnlichen‘ Logos vor Bestellung das Designrecht. Bei Eskalation am Hafen arbeiten wir direkt mit dem Rechteinhaber – mit vorgelegtem Vertriebsvertrag stoppen manche Inhaber die Beschlagnahme. Sie senden uns Lizenz und Vertriebsvertrag, wir begleiten den Prozess bis zur Überlassung.
Wir verlangen von Ihrem Lieferanten Prüfberichte aus akkreditiertem Labor (EU oder Asien) zu den relevanten Stoffen und gleichen die Werte aus dem Sicherheitsdatenblatt mit den Anhang-XVII-Grenzwerten ab. Anhang XVII listet für Textilien unter anderem verbotene Azofarbstoffe (Eintrag 43), Phthalate für Kleinkindbekleidung, PFAS, NPE, Cadmium und Chrom VI in Leder. Sie senden uns Prüfberichte und SDS, wir prüfen vor der Anmeldung – bei Verstoß kein Inverkehrbringen, die Sendung wird zurückverladen oder vernichtet.
Ja. Wir verzollen Container-Bulk in Ihre Fulfillment-Center oder bedienen Cross-Border-Direct mit IOSS und ICS2-Daten. Ab 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze – wir stellen Ihre Prozesse rechtzeitig um. Wir flaggen Ihnen die Antidumping-Risiken in diesem Segment: Schuhe, Pelz-Imitate, Heimtextilien.
Wir rechnen pro Container oder pro Anmeldung pauschal ab, mit transparenten Aufschlägen für GSP+-Prüfung, Antidumping-Code-Recherche, REACH-Audit und Marken-Eskalation. Für Saison-Importeure mit hohem Volumen vereinbaren wir Pauschalen mit schnellen schnelle Bearbeitungen. Sie erhalten auf Anfrage schnellstmöglich eine unverbindliche Kalkulation.