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CSDDD EU-Sorgfaltspflichten ab 2029

Wir liefern den zoll-relevanten CSDDD-Daten-Stream für Ihre Sorgfaltspflichten ab 26. Juli 2029. Sie senden uns Ihre Tier-1-Lieferantenliste und KN-Codes, wir verknüpfen diese mit der Zollabwicklung und übergeben Ihrem CSDDD-Verantwortlichen strukturierte Außenhandelsdaten für Risikoanalyse und Reporting. Die Schwelle 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz weltweit (Omnibus I, Trilog 12/2025) entscheidet, ob Sie betroffen sind – die Datenarbeit starten wir parallel zum LkSG.

Worum es geht

Sie sind als Inhouse-Compliance-Funktion für CSDDD verantwortlich – wir sind Ihr operativer Datenlieferant an der Zoll-Schnittstelle. Die Richtlinie verlangt Sorgfalt entlang der gesamten Chain of Activities: upstream bis zur Rohstoffgewinnung, teilweise downstream über Vertrieb, Transport und Lagerung. Die zoll-relevanten Lieferanten-, Ursprungs- und Warenstrom-Daten dafür liefern wir aus der laufenden Außenhandelsabwicklung – ohne Bruch, ohne Doppelpflege. Sie identifizieren, bewerten und berichten – wir stellen sicher, dass Ihre Datenbasis dazu sauber ist.

Rechtsgrundlage und Status 2026

  • Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit.
  • Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 5. Juli 2024.
  • Inkrafttreten 25. Juli 2024.
  • Frist zur Umsetzung in nationales Recht: 26. Juli 2026.
  • In Deutschland erfolgt die Umsetzung voraussichtlich über Anpassung des LkSG bzw. Einführung eines ergänzenden Gesetzes (DDG).
  • Aktuell in Diskussion: Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission (Februar 2025) zur Vereinfachung und Verschiebung einzelner CSDDD-Pflichten.

Anwendung gestaffelt ab 2027

PhaseAnwendung abSchwellenwerte
Anwendung ab 26. Juli 202926. Juli 2029EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten weltweit und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz weltweit. Drittlandsunternehmen mit mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der EU (kein MA-Schwellenwert für Non-EU-Unternehmen, nur die Umsatzschwelle 1,5 Mrd. EUR EU-Nettoumsatz). Hinweis: durch Omnibus I (Trilog 12/2025, Inkrafttreten 18.3.2026) wurden die ursprünglichen drei Phasen gestrichen und auf einen einheitlichen Anwendungsbeginn 26.7.2029 zusammengefasst, mit nur einer Schwelle (5.000 MA + 1,5 Mrd EUR Nettoumsatz).

Pflichten nach CSDDD

  • Integration der Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik und Risikomanagement.
  • Identifikation und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der Chain of Activities.
  • Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen, einschließlich vertraglicher Zusicherungen und Audits.
  • Beendigung oder Minimierung tatsächlich eingetretener negativer Auswirkungen.
  • Beschwerdemechanismen für Betroffene und Stakeholder.
  • Monitoring der Sorgfaltsmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit.
  • Öffentliche Berichterstattung über Sorgfaltspflichten (i.d.R. integriert in CSRD-Nachhaltigkeitsbericht).
  • Klimaschutzplan: Pflicht zur Erstellung eines Plans zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad mit Zielen bis 2050.

Geltungsbereich Wertschöpfungskette

Für Sie heißt das: Wir sehen in der Zollabwicklung Lieferanten, Ursprungsländer, Transitländer und Warenströme – also genau die upstream-Daten, die in Ihre CSDDD-Risikoanalyse einfließen. Auch downstream-Bewegungen (Vertrieb, Transport, Lagerung), die wir abwickeln, lassen sich strukturiert übergeben. Endkunden und Entsorgungsphasen bleiben außen vor. Dort, wo die LkSG-Logik bisher endet (eigener Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer), liefern wir die Datenbasis weiter – bis zur Rohstoffstufe, soweit aus den Zoll-Vorgängen rekonstruierbar.

Sanktionen und zivilrechtliche Haftung

  • Bußgelder durch Aufsichtsbehörden in Höhe von mindestens 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.
  • Veröffentlichung von Verstößen (Naming and Shaming).
  • Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe.
  • Zivilrechtliche Haftung gegenüber Geschädigten bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen Sorgfaltspflichten – mit Schadensersatzanspruch.
  • Zivilrechtliche Klagemöglichkeit auch für Geschädigte aus Drittländern vor EU-Gerichten, Verjährungsfrist mindestens 5 Jahre.
  • Im Gegensatz zum LkSG: ausdrückliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen direkt gegenüber Geschädigten.

Verhältnis CSDDD zu LkSG

  • LkSG ist deutsches Recht seit 2023, CSDDD wird durch nationale Umsetzung wirksam.
  • CSDDD geht in mehreren Punkten weiter: Wertschöpfungskette statt Lieferkette, niedrigere Schwellenwerte (1.000 MA + Umsatz statt 1.000 MA), zivilrechtliche Haftung.
  • Klimaschutzplan ist neu in der CSDDD und nicht im LkSG enthalten.
  • Deutsche Umsetzung wird voraussichtlich das LkSG anpassen oder durch ein neues Gesetz (DDG) ersetzen.
  • Bis zur Umsetzung gilt das LkSG fort - Vorbereitung auf CSDDD ist parallel sinnvoll, um Doppelarbeit zu vermeiden.

Verbindung zu Zoll- und Logistikprozessen

Wir sind nicht selbst CSDDD-Normadressat – wir sind Ihr operativer Partner an der Zoll-Schnittstelle. Aus jeder ATLAS-Anmeldung, jeder Einfuhr- und Ausfuhr-Abwicklung fallen Daten an, die in Ihre CSDDD-Risikoanalyse gehören: Lieferant, Produktionsland, Transitland, KN-Code, Warenstrom. Diese liefern wir Ihnen strukturiert und in der Granularität, die die Richtlinie verlangt. Sie geben uns die zusätzlichen Compliance-Attribute (Hochrisiko-Klassifikation, Lieferantenzertifikate, kritische Warengruppen) – wir pflegen sie im Zoll-Workflow mit, damit Ihr CSDDD-Bericht und Ihre Zollabwicklung aus einer Quelle gespeist werden.

Wie wir Sie unterstützen

  • Bereitstellung strukturierter Außenhandelsdaten für CSDDD-Risikoanalysen.
  • Mapping zwischen Lieferanten, KN-Codes, Ursprungsländern und Risikoindikatoren.
  • Optionale Erfassung zusätzlicher Compliance-Attribute (Hochrisikoländer, kritische Warengruppen, Lieferantenzertifikate) im Zollabwicklungs-Workflow.
  • Schnittstellen zwischen Zollsystemen (ATLAS) und ESG-/Compliance-Tools der Kunden.
  • Beobachtung der nationalen Umsetzung der CSDDD und Anpassung der Datenmodelle bei Bedarf.
  • Zusammenarbeit mit Compliance-, Nachhaltigkeits- und Einkaufsteams der Kunden.

Häufig gestellte Fragen

Sie sind ab 26. Juli 2029 erfasst, wenn Sie als EU-Unternehmen mehr als 5.000 Beschäftigte weltweit und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz weltweit haben – oder als Drittlandsunternehmen mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der EU (Mitarbeiter-Schwelle entfällt für Non-EU). Die ursprünglich gestaffelten Phasen mit 3.000 und 1.000 Beschäftigten hat der Omnibus-I-Trilog (12/2025) gestrichen. Die Transposition der Mitgliedstaaten läuft bis 26.7.2028. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Konzernstruktur unter die Schwelle fällt: Wir prüfen die zoll- und außenwirtschaftliche Seite mit Ihrem Compliance-Team.
Für Sie heißt das: deutlich mehr Datentiefe. Die LkSG-Lieferkette endet bei Ihren unmittelbaren Zulieferern, mittelbare nur bei Anlass. Die CSDDD-Chain-of-Activities geht upstream bis zur Rohstoffstufe und erfasst downstream Vertrieb, Transport und Lagerung. Wir liefern aus der Zollabwicklung die Daten, die diese erweiterte Tiefe abbilden – Ursprungsland, Vorlieferanten aus Präferenzkalkulationen, Transitwege, Lagerbewegungen.
Sie haften gegenüber Geschädigten direkt, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und daraus ein Schaden entstanden ist – Schadensersatzanspruch vor EU-Gerichten, Verjährungsfrist mindestens fünf Jahre. Das LkSG kennt diese ausdrückliche Haftungsgrundlage nicht. Aus unserer Sicht heißt das: Ihre Datenbasis muss prüfungsfest sein. Wir dokumentieren in der Zollabwicklung jede Lieferanten- und Ursprungs-Information so, dass sie im Streitfall belegbar bleibt.
Sie erstellen als CSDDD-pflichtiges Unternehmen einen Plan zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gemäß Pariser Klimaabkommen, mit Reduktionszielen bis 2050 und – soweit relevant – Etappenzielen bis 2030 in 5-Jahres-Schritten. Der Plan ist Teil Ihres Risikomanagements und öffentlich zu berichten. Aus den Zoll-Daten liefern wir Inputs zu transport- und herkunftsbezogenen Emissionsfaktoren, die Sie für CBAM ohnehin brauchen – einmal erhoben, doppelt verwertet.
Für Sie wird CSDDD am 26. Juli 2029 wirksam – einheitlich, ohne Vorstaffel. Die nationale Umsetzungsfrist endet am 26. Juli 2028 (Omnibus-I-verlängert); Deutschland passt voraussichtlich das LkSG an oder ersetzt es durch ein neues DDG. Die ursprünglich geplanten früheren Phasen ab 2027 und 2028 sind durch den Omnibus-I-Trilog (12/2025) gestrichen. Bis dahin gilt für Sie das LkSG fort – wir bauen die Datenbasis schon heute so, dass sie beide Regime trägt.
Inhaltlich nein – datenseitig ja. CBAM ist Ihr CO2-Bepreisungsinstrument mit Zertifikatekauf für Importe wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom. CSDDD ist Ihre Sorgfaltspflichten-Richtlinie. Lieferant, Produktionsland und Warengruppe brauchen Sie in beiden Regimen. Wir pflegen diese Stammdaten in der Zollabwicklung einmal sauber und übergeben sie an Ihr CBAM- und Ihr CSDDD-Reporting parallel – das ist der Punkt, an dem Sie sich Doppelarbeit sparen.