Wir verzollen Privatsendungen aus Drittstaaten – vom USA-Onlinekauf über den Schweizer Oldtimer bis zur Yacht und zum Übersiedlungsgut. Wir prüfen Freimengen und Befreiungstatbestände, melden in ATLAS oder IZA an, kalkulieren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer und übernehmen die Klärung mit der Zollstelle. Sie senden uns die Unterlagen, Sie erhalten die Sendung abgefertigt – ohne Überraschungen bei der Abholung.
Was Sie bei uns bekommen
Wir wickeln Ihre Zollanmeldung ab – mit verbindlicher Aufstellung der Abgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. Verbrauchsteuer und Kfz-Steuer), Prüfung der Befreiungstatbestände und sauberer Belegführung. Wir kommunizieren mit Zoll und Spediteur, halten Fristen ein und nennen Ihnen vorab den Endbetrag. Sie wissen, was die Sendung kostet – und ob ein Befreiungstatbestand greift.
Wofür wir für Privatpersonen verzollen
Onlinekauf aus dem Drittland
Wir verzollen Ihre Bestellung aus USA, UK, Schweiz, China oder Japan, prüfen Warennummer und mögliche Präferenz (z.B. EU-UK-Handelsabkommen) und melden in ATLAS oder über die Internetzollanmeldung (IZA) an. Sie erhalten die Belege für die Abholung rechtzeitig vor Fristablauf.
Übersiedlungsgut bei Wohnsitzverlagerung in die EU
Wir verzollen Hausrat, Fahrzeug und Sammlungen bei Umzug aus dem Drittland nach Deutschland und prüfen die Abgabenfreiheit nach VO (EG) 1186/2009 – inklusive 12-Monats-Wohnsitz, 6-Monats-Eigentumsnachweis und 12-monatiger Sperrfrist. Wir reichen die Anmeldung mit Befreiungsantrag ein.
Erbschaftsgut und Heiratsgut
Wir prüfen die abgabenfreie Einfuhr von Erbschaftsgut (Erbschein, 2-Jahres-Frist) und Heiratsgut (Aussteuer, Hochzeitsgeschenke, Eheschließungsnachweis) und erstellen die Anmeldung mit den jeweils geltenden Wertgrenzen.
Fahrzeuge: Pkw, Oldtimer, Wohnmobile, Motorräder
Wir tarifieren Pkw nach KN 8703 (10 % Zoll, 19 % EUSt) oder Oldtimer ab 30 Jahren in Originalzustand nach KN 9705 (0 % Zoll, 7 % EUSt), ermitteln den Zollwert und übergeben Ihnen die Belege für Zulassungsstelle und Hauptzollamt.
Yachten, Boote und Pferde
Wir verzollen Sportboote nach KN 8903.xx (1,7 % Zoll, 19 % EUSt) am Anlaufhafen und koordinieren bei Pferden die veterinäramtliche Grenzkontrollstelle (BCP) mit Equidenpass und Veterinärzeugnis – Zoll- und Veterinärabwicklung in einer Hand.
12 Monate
Wohnsitz im Drittland für Übersiedlungsgut
0 % Zoll
für Oldtimer ab 30 Jahren in Originalzustand (KN 9705)
01.07.2026
Wegfall der 150-EUR-Zollfreigrenze für Kleinsendungen
1–2 Werktage
Anmeldung in der Regel ab Belegeingang
Worauf wir bei Privatverzollungen besonders achten
Frist auf der Zollbenachrichtigung
Wir nehmen Abholkarte und Zollbenachrichtigung sofort auf, damit die Sendung nicht zum Absender zurückgeht oder zur Vernichtung freigegeben wird. Versandkosten und Wartezeit bleiben Ihnen erspart.
150-EUR-Wegfall ab 01.07.2026
Wir kalkulieren auch für Bestellungen unter 150 EUR den vereinfachten Pauschalzoll von 3 EUR pro Sendung und vermeiden, dass Sie auf vermeintlich zollfreie Käufe vertrauen, die ab Stichtag zollpflichtig werden.
Übersiedlungsgut-Befreiung sauber begründet
Wir prüfen 12-Monats-Wohnsitz, 6-Monats-Eigentumsnachweis und Verbringungsfrist vor Einfuhr. Wer eine Voraussetzung verfehlt, zahlt vollen Zoll und EUSt – das fangen wir am Schreibtisch ab, nicht am Zollamt.
Oldtimer-Status mit Gutachten
Wir sichern den 0-%-Zollsatz nach KN 9705 mit dem Originalzustands-Gutachten. Ohne Nachweis gilt der reguläre Zollsatz – bei sechsstelligen Kaufpreisen ein Unterschied im fünfstelligen Bereich.
Pferdeimport über die richtige BCP
Wir steuern die Anlieferung an eine Zollstelle mit Veterinär-Grenzkontrollstelle. Eine Abweisung am falschen Standort bedeutet hohen Stress für das Tier und vermeidbare Folgekosten.
So wickeln wir Ihre Privatverzollung ab
01
Unterlagen sichten
Wir nehmen Rechnung, Zahlungsnachweis, Frachtpapier, Abholkarte oder Zollbenachrichtigung – bei Erbschaft, Heirat oder Übersiedlung zusätzlich Erbschein, Eheschließungsnachweis und Wohnsitznachweis.
02
Freimengen und Präferenzen prüfen
Wir prüfen Freigrenzen, Befreiungstatbestände nach VO (EG) 1186/2009 und Präferenzabkommen wie das EU-UK-TCA, die den Drittlandszollsatz reduzieren können.
03
Tarifieren und Abgaben berechnen
Wir klassifizieren nach KN/TARIC, ermitteln den Zollwert und berechnen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer – Sie erhalten die verbindliche Aufstellung der Abgaben vor Anmeldung.
04
In ATLAS oder IZA anmelden
Wir geben die Anmeldung je nach Sendungstyp in ATLAS-Einfuhr oder über die Internetzollanmeldung (IZA) ab und klären mit der Zollstelle bei Wertfragen, fehlender Warenbeschreibung oder Stichprobenkontrolle.
05
Abgaben begleichen und Belege übergeben
Sie zahlen direkt beim Zoll oder wir nutzen unser Aufschubkonto mit Weiterbelastung. Anschließend übergeben wir die Abgabenbescheide und die Belege für Zulassung, Buchhaltung oder spätere Veräußerung.
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Auch bei einer einmaligen Verzollung sind Sie bei uns keine Vorgangs-Nummer. Wir nennen den Endbetrag, bevor die Sendung sich bewegt – damit am Zollamt keine Überraschung wartet.
— CK Internationale Zollagentur GmbH, Emmerich am Rhein
Wir berechnen die Abgaben aus Warenwert plus Versandkosten bis EU-Grenze: Zollsatz nach Warennummer (häufig 0 bis 17 Prozent) plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer (bei begünstigten Waren 7 Prozent). Beispiel: Sneaker für 200 USD plus 30 USD Versand bei Wechselkurs 0,92 entsprechen rund 212 EUR; Zoll 16,9 Prozent ergibt etwa 36 EUR, EUSt 19 Prozent auf 248 EUR ergibt etwa 47 EUR – Gesamtabgaben rund 83 EUR. Ab 01.07.2026 entfällt die 150-EUR-Zollfreigrenze auch für kleinere Sendungen. Sie senden uns die Rechnung – wir nennen Ihnen den Endbetrag vorab.
Sie sind als Empfänger der Sendung selbst Anmelder. Wir treten als direkter Vertreter auf – in Ihrem Namen, für Ihre Rechnung. Sie bleiben Schuldner der Abgaben, wir übernehmen Anmeldung und Kommunikation mit dem Zoll. Die schriftliche Vollmacht klären wir beim ersten Auftrag.
Wir prüfen für Sie die vier Voraussetzungen: gewöhnlicher Wohnsitz mindestens 12 Monate im Drittland, Verbringung anlässlich der Wohnsitzverlagerung innerhalb von 12 Monaten, Eigentum und Gebrauch der Gegenstände seit mindestens 6 Monaten, 12-monatige Sperrfrist für Verkauf, Vermietung oder Überlassung nach Einfuhr. Sie senden uns Meldebescheinigung, Inventarliste und Eigentumsnachweise – wir prüfen vor der Einfuhr und reichen den Befreiungsantrag ein.
Sie senden uns Kaufvertrag, Fahrzeugbrief des Vorbesitzers, ggf. Zertifikat der Übereinstimmung (CoC), Versicherungsdokumente und Frachtpapier. Bei Oldtimern zusätzlich Gutachten zum Originalzustand für den begünstigten Zollsatz. Nach unserer Verzollung erhalten Sie die Belege für die anschließenden Schritte (HU/AU, ggf. Einzelabnahme, Zulassung) bei Straßenverkehrsbehörde und TÜV/DEKRA.
Nach Ablauf der typischen Frist (oft 14 Tage) wird die Sendung dem Absender zurückgesandt oder zur Vernichtung freigegeben; eine Verlängerung ist nur mit triftigem Grund möglich. Sobald Sie uns die Abholkarte mit Rechnung und Frachtpapier senden, erstellen wir die Anmeldung in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.
Bisher waren Warensendungen mit einem Sachwert bis 150 EUR zollbefreit (EUSt-Pflicht besteht seit 01.07.2021 ab 0 EUR). Ab 01.07.2026 entfällt diese Befreiung; wir kalkulieren den vereinfachten Pauschalzoll von 3 EUR pro Sendung, die EUSt bleibt unverändert. Auch Bestellungen unter 150 EUR werden damit zollpflichtig. Wir melden in ATLAS oder IZA an, sobald die Umsetzung in den Systemen zum Stichtag bereitsteht.
Ja, wir verzollen Privatsendungen aus Schweiz und UK – beide sind Drittländer im Sinne des Zollrechts. Reisemitbringsel über Freimengen, Onlinekäufe, Fahrzeugimporte und Übersiedlungsgut sind anmeldepflichtig. Bei UK prüfen wir die Präferenz nach EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind. Sie senden uns die Unterlagen, wir prüfen jeden Einzelfall.