Ausfuhrzollabfertigung

Sie senden uns Rechnung, Packliste und Vollmacht – wir melden Ihre Ausfuhr in ATLAS-Ausfuhr / AES an, prüfen Sanktionslisten und Dual-Use, ziehen Präferenznachweise und liefern den Ausgangsvermerk für Ihren USt-Nachweis. Direkte oder indirekte Vertretung, planbare Durchlaufzeiten.

Was Sie bei uns bekommen

Wir setzen die elektronische Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr (AES) auf, prüfen Sanktionslage und Dual-Use, tarifieren, ziehen Präferenznachweise und überwachen den Ausgangsvermerk bis zur Erledigung. Wir treten als direkter Vertreter (in Ihrem Namen, für Ihre Rechnung) oder als indirekter Vertreter (in unserem Namen, für Ihre Rechnung) auf – je nach Konstellation und Risikoverteilung. Reine ABD/EAD-Erstellung läuft über unsere separate Service-Seite.

Was die CK Ausfuhrabfertigung leistet

Vollständige AES-Abwicklung

Wir übernehmen die Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr / AES vollständig – inklusive Tarifierung, Verfahrenscode, MRN, ABD/EAD und aktiver Überwachung des Ausgangsvermerks bis zur Erledigung.

Sanktions- und Dual-Use-Schutz

Wir gleichen jeden Empfänger und Endverwender gegen die EU-Sanktionslisten ab und prüfen die Ware gegen Dual-Use- und Rüstungsgüterlisten. Ohne gültige BAFA-Genehmigung wird keine Ausfuhr freigegeben.

Präferenznachweise abgesichert

Wir kalkulieren Ursprung, ziehen EUR.1, A.TR oder REX-Ursprungserklärungen und unterstützen die Bewilligung als zugelassener Ausführer für Lieferungen ohne Wertgrenze.

Direkte oder indirekte Vertretung

Wir wählen die passende Vertretungsform – auch für Auftraggeber ohne EU-Sitz übernehmen wir als indirekter Vertreter die zollrechtliche Verantwortung.

USt-Nachweis sauber dokumentiert

Wir liefern den elektronischen Ausgangsvermerk als belastbaren USt-Nachweis und steuern bei offenen Verfahren die retrograde Ausfuhrbestätigung – damit die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung in der Betriebsprüfung Bestand hat.

Ausgang über NL/BE-Häfen

Wir melden am deutschen Binnenzollamt an und steuern die Gestellung über Rotterdam, Antwerpen, Schiphol oder Liège – Sie behalten die Zuständigkeit in Deutschland und verlagern die Abfertigungslast.

Emmerich
Zoll-Hub deutsch-niederländische Grenze
AEO-C
Zertifizierter Wirtschaftsbeteiligter Zoll
DE/NL/BE
Ausgang über alle relevanten EU-Häfen und -Flughäfen

Unser Ablauf einer Ausfuhrabfertigung

  1. Vorprüfung und Rollenklärung

    Wir klären, wer zollrechtlich Ausführer ist – häufig nicht der Verkäufer, sondern die Person mit Vertragsbeziehung zum Drittland-Empfänger und Verfügungsbefugnis über die Ware. Bei Auftraggebern ohne EU-Sitz treten wir als indirekter Vertreter auf. Wir prüfen Incoterms, Ausgangsweg (Hafen, Flughafen, Straße) und holen die schriftliche Zollvollmacht ein.

  2. Sanktions- und Dual-Use-Check

    Wir gleichen Empfänger und Endverwender gegen die EU-Sanktionslisten ab und prüfen die Ware gegen die Anhänge der Dual-Use-Verordnung sowie die Rüstungsgüterliste. Bei Treffer beantragen wir die passende BAFA-Genehmigung (Einzel-, Sammel- oder Allgemein). Ohne gültige Genehmigung geben wir die Ausfuhr nicht frei.

  3. Tarifierung und Präferenznachweis

    Wir tarifieren die Ware (KN/TARIC) – relevant für Statistik, Genehmigungspflichten und Präferenz. Wir prüfen die Ursprungsregeln des einschlägigen Abkommens (EUR.1 für EU-Präferenzpartner, A.TR für die Türkei, REX-Ursprungserklärung auf der Rechnung) und stellen die Nachweise aus oder beantragen sie beim Hauptzollamt.

  4. Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr / AES

    Wir erfassen die Anmeldung mit Ausführer, Empfänger, Bestimmungsland, Warennummer, Wert, Gewicht und Verfahrenscode (10 00 endgültige Ausfuhr, 21 00 vorübergehende Ausfuhr zur passiven Veredelung etc.) und übermitteln sie an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Bei vereinfachten Verfahren (zugelassener Ausführer, Anschreibeverfahren) drücken wir die Durchlaufzeit. MRN und ABD/EAD liefern wir, sobald das System annimmt.

  5. Gestellung und Ausgangssteuerung

    Wir steuern die Gestellung an der Ausfuhrzollstelle; das ABD/EAD begleitet die Sendung zur Ausgangszollstelle (Rotterdam, Antwerpen, Flughafen, Straßengrenze). Nach körperlichem Ausgang setzt das System den elektronischen Ausgangsvermerk.

  6. Ausgangsvermerk und USt-Nachweis

    Wir überwachen den Rücklauf aktiv, fordern bei offenen Verfahren die retrograde Ausfuhrbestätigung an und liefern die Belege für Buchhaltung und Steuerabteilung – damit die USt-Befreiung der Ausfuhrlieferung lückenlos dokumentiert ist.

Häufig gestellte Fragen

Ausführer ist die EU-ansässige Person, die Vertragspartei mit dem Drittland-Empfänger ist und über die Verbringung der Ware entscheidet. EU-Sitz ist Pflicht. Drittland-Verkäufer ohne EU-Niederlassung können nicht selbst Ausführer sein – wir treten dann als indirekter Vertreter in eigenem Namen auf.
Ja. Jeder Ausführer braucht eine EORI-Nummer – EU-weit gültig, in Deutschland vergeben durch die Generalzolldirektion. Falls Sie noch keine haben, beantragen wir sie für Sie, üblicherweise innerhalb weniger Werktage.
ATLAS-Ausfuhr ist die deutsche Implementierung des EU-AES (Automated Export System). Wir reichen Ihre Anmeldung über ATLAS ein; AES sorgt für den Datenaustausch zwischen Ausfuhr- und Ausgangszollstelle EU-weit. Praktisch: Eine Anmeldung in ATLAS, Ausgang über jeden EU-Hafen oder -Flughafen möglich.
Genehmigungspflichtig sind Dual-Use-Güter (VO (EU) 2021/821), Rüstungsgüter (Teil I A der Ausfuhrliste) und alle Lieferungen in Embargoländer. Auch nicht gelistete Güter können unter Catch-all fallen, wenn der Endverwender militärischen Bezug hat. Wir prüfen die Listen vor jeder Ausfuhr und beantragen mit Ihnen die passende Genehmigungsart.
Ohne Ausgangsvermerk fehlt Ihnen der USt-Nachweis. Bei offenen Verfahren fordern wir innerhalb der gesetzlichen Fristen die retrograde Ausfuhrbestätigung an – mit Frachtpapieren, Empfangsbestätigung des Importeurs und ggf. Bezahlbeleg. Versäumte Fristen oder fehlende Alternativnachweise führen zur USt-Nacherhebung.
Eine Bewilligung des Hauptzollamts, mit der Sie Präferenznachweise (Ursprungserklärung auf der Rechnung) ohne Betragsgrenze selbst ausstellen – statt jede Sendung mit EUR.1 zu belegen. Voraussetzung: zuverlässige Ursprungskalkulation. Wir unterstützen bei Antrag, Dokumentation und laufender Pflege der Bewilligung.
Ja. Wir melden an der deutschen Ausfuhrzollstelle an und steuern die Gestellung am NL- oder BE-Hafen. Wir koordinieren mit Ihrer Spedition und dem Terminal, damit MRN und Barcode rechtzeitig vorliegen. Der Ausgangsvermerk läuft über EU-AES zurück zur deutschen Ausfuhrzollstelle.