Vollständige AES-Abwicklung
Wir übernehmen die Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr / AES vollständig – inklusive Tarifierung, Verfahrenscode, MRN, ABD/EAD und aktiver Überwachung des Ausgangsvermerks bis zur Erledigung.
Sie senden uns Rechnung, Packliste und Vollmacht – wir melden Ihre Ausfuhr in ATLAS-Ausfuhr / AES an, prüfen Sanktionslisten und Dual-Use, ziehen Präferenznachweise und liefern den Ausgangsvermerk für Ihren USt-Nachweis. Direkte oder indirekte Vertretung, planbare Durchlaufzeiten.
Wir setzen die elektronische Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr (AES) auf, prüfen Sanktionslage und Dual-Use, tarifieren, ziehen Präferenznachweise und überwachen den Ausgangsvermerk bis zur Erledigung. Wir treten als direkter Vertreter (in Ihrem Namen, für Ihre Rechnung) oder als indirekter Vertreter (in unserem Namen, für Ihre Rechnung) auf – je nach Konstellation und Risikoverteilung. Reine ABD/EAD-Erstellung läuft über unsere separate Service-Seite.
Wir übernehmen die Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr / AES vollständig – inklusive Tarifierung, Verfahrenscode, MRN, ABD/EAD und aktiver Überwachung des Ausgangsvermerks bis zur Erledigung.
Wir gleichen jeden Empfänger und Endverwender gegen die EU-Sanktionslisten ab und prüfen die Ware gegen Dual-Use- und Rüstungsgüterlisten. Ohne gültige BAFA-Genehmigung wird keine Ausfuhr freigegeben.
Wir kalkulieren Ursprung, ziehen EUR.1, A.TR oder REX-Ursprungserklärungen und unterstützen die Bewilligung als zugelassener Ausführer für Lieferungen ohne Wertgrenze.
Wir wählen die passende Vertretungsform – auch für Auftraggeber ohne EU-Sitz übernehmen wir als indirekter Vertreter die zollrechtliche Verantwortung.
Wir liefern den elektronischen Ausgangsvermerk als belastbaren USt-Nachweis und steuern bei offenen Verfahren die retrograde Ausfuhrbestätigung – damit die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung in der Betriebsprüfung Bestand hat.
Wir melden am deutschen Binnenzollamt an und steuern die Gestellung über Rotterdam, Antwerpen, Schiphol oder Liège – Sie behalten die Zuständigkeit in Deutschland und verlagern die Abfertigungslast.
Wir klären, wer zollrechtlich Ausführer ist – häufig nicht der Verkäufer, sondern die Person mit Vertragsbeziehung zum Drittland-Empfänger und Verfügungsbefugnis über die Ware. Bei Auftraggebern ohne EU-Sitz treten wir als indirekter Vertreter auf. Wir prüfen Incoterms, Ausgangsweg (Hafen, Flughafen, Straße) und holen die schriftliche Zollvollmacht ein.
Wir gleichen Empfänger und Endverwender gegen die EU-Sanktionslisten ab und prüfen die Ware gegen die Anhänge der Dual-Use-Verordnung sowie die Rüstungsgüterliste. Bei Treffer beantragen wir die passende BAFA-Genehmigung (Einzel-, Sammel- oder Allgemein). Ohne gültige Genehmigung geben wir die Ausfuhr nicht frei.
Wir tarifieren die Ware (KN/TARIC) – relevant für Statistik, Genehmigungspflichten und Präferenz. Wir prüfen die Ursprungsregeln des einschlägigen Abkommens (EUR.1 für EU-Präferenzpartner, A.TR für die Türkei, REX-Ursprungserklärung auf der Rechnung) und stellen die Nachweise aus oder beantragen sie beim Hauptzollamt.
Wir erfassen die Anmeldung mit Ausführer, Empfänger, Bestimmungsland, Warennummer, Wert, Gewicht und Verfahrenscode (10 00 endgültige Ausfuhr, 21 00 vorübergehende Ausfuhr zur passiven Veredelung etc.) und übermitteln sie an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Bei vereinfachten Verfahren (zugelassener Ausführer, Anschreibeverfahren) drücken wir die Durchlaufzeit. MRN und ABD/EAD liefern wir, sobald das System annimmt.
Wir steuern die Gestellung an der Ausfuhrzollstelle; das ABD/EAD begleitet die Sendung zur Ausgangszollstelle (Rotterdam, Antwerpen, Flughafen, Straßengrenze). Nach körperlichem Ausgang setzt das System den elektronischen Ausgangsvermerk.
Wir überwachen den Rücklauf aktiv, fordern bei offenen Verfahren die retrograde Ausfuhrbestätigung an und liefern die Belege für Buchhaltung und Steuerabteilung – damit die USt-Befreiung der Ausfuhrlieferung lückenlos dokumentiert ist.