Wir eröffnen, überwachen und erledigen Ihre Versandverfahren im NCTS – T1 für Nicht-Unionswaren, T2 für Unionswaren über Drittgebiete sowie das gemeinsame Versandverfahren in EFTA-Staaten. Aus Emmerich heraus steuern wir täglich Transite zwischen Rotterdam, Antwerpen und deutschen Binnenzollämtern. Wir hinterlegen die Sicherheit, übergeben Ihrem Fahrer das TAD mit MRN und überwachen die Bestätigung am Bestimmungszoll bis zur Erledigung.
Was Sie bei uns bekommen
Wir eröffnen Ihre Transit-Anmeldungen im NCTS, hinterlegen Bürgschaft oder Einzelsicherheit, überwachen die Transitfristen und erledigen das Verfahren an der Bestimmungszollstelle. Wir treten für Sie als Anmelder oder Hauptverpflichteter auf – oder wir fahren Ihre eigene Bewilligung mit. Über unsere Bewilligungen als bewilligter Versender und bewilligter Empfänger eröffnen und erledigen wir Verfahren am Standort, ohne dass Ihr Lkw zum Zollamt muss.
Was wir für Sie absichern
Hauptverpflichteter ohne Risiko für Sie
Wir treten im NCTS als Inhaber des Verfahrens auf und haften für die ordnungsgemäße Erledigung. Bleibt eine Erledigungsmeldung aus, leiten wir das Suchverfahren ein und liefern Alternativnachweise – damit Ihre Sicherheit nicht gezogen wird.
Bewilligter Versender und Empfänger am Standort
Wir eröffnen und erledigen das Verfahren bei uns oder in Ihrem Lager – kein Lkw muss zum Zollamt fahren. Eigene Plomben statt Zollamtsverschlüsse sparen Zeit und Standkosten.
Gesamtbürgschaft statt Einzelsicherheit
Wir hinterlegen eine laufende Bürgschaft, die mehrere Verfahren parallel deckt. Mit AEO-Status sind Reduzierungen auf 50, 30 oder 0 Prozent möglich – das setzen wir gemeinsam mit Ihrem Hauptzollamt auf.
T1 und ATLAS-Einfuhr aus einer Hand
Im Korridor Rotterdam und Antwerpen nach Deutschland eröffnen wir den T1 am Hafen, erledigen ihn am deutschen Binnenzollamt und schließen die ATLAS-Einfuhranmeldung im selben Vorgang an – eine Datenkette, ein Ansprechpartner.
T1 / T2
Versandverfahren für Nicht-Unions- und Unionswaren
NCTS-P5
EU-weit aktiv seit 2024/2025, harmonisierte EUCDM-Datensätze
0–50 %
Sicherheitsreduktion mit AEO-Status
1987
Übereinkommen Common Transit, EU + EFTA + UK + Türkei + weitere
Ablauf eines Transitverfahrens mit CK
01
Auftragsklärung und Bürgschaft
Wir klären, wer Inhaber des Verfahrens wird – also wer im NCTS eingetragen ist und im Schadensfall für die Abgaben haftet. Wir legen Abgangs- und Bestimmungszollstelle, Route und Frist fest und ziehen entweder unsere Gesamtbürgschaft, Ihre eigene Bewilligung oder eine Einzelsicherheit. Die Hinterlegung beim Hauptzollamt erledigen wir mit unserem Bürgschaftsgeber.
02
Datenerfassung und NCTS-Anmeldung
Wir erfassen alle Pflichtfelder nach EUCDM: Beteiligte, Warenpositionen mit KN-Code, Menge, Wert und Packstücken, Transportmittel, Route, Verschlüsse, Frist und Sicherheit. Wir senden die Anmeldung elektronisch ins NCTS, Sie erhalten LRN/MRN sofort zurück. Über unsere Bewilligung als bewilligter Versender eröffnen wir das Verfahren direkt am Standort – ohne Vorführung an der Abgangszollstelle.
03
Versandbegleitdokument und Beförderung
Sobald NCTS die Anmeldung annimmt, drucken wir das Versandbegleitdokument (TAD) mit MRN und Barcode aus und übergeben es Ihrem Spediteur oder Fahrer. Im Straßenverkehr wird die MRN an jeder Durchgangszollstelle gescannt, im See- und Bahnverkehr läuft das über strukturierte Mitteilungen. Plombennummern dokumentieren wir sauber, damit am Bestimmungszoll nichts hakt.
04
Erledigung an der Bestimmungszollstelle
Am Bestimmungszoll stellen wir die Sendung, lassen die Verschlüsse prüfen und melden die Erledigung im NCTS. Über unsere Bewilligung als bewilligter Empfänger nehmen wir die Sendung direkt an Ihrem Lager an – mit sofortiger Anschreibung im Lagerbuch und Mitteilung an die Bestimmungszollstelle. Im selben Vorgang schließen wir die Einfuhrabfertigung (bei T1) oder die Weiterverwendung als Unionsware (bei T2) an.
05
Überwachung und Suchverfahren
Wir überwachen jede MRN aktiv bis zur Erledigungsmeldung. Bleibt die Bestätigung aus, leiten wir das Suchverfahren ein und beschaffen Alternativnachweise – Empfangsbestätigung, Stempel, Frachtbelege – und verhindern so, dass Ihre Sicherheit gezogen wird. Bei beschädigten oder gebrochenen Verschlüssen dokumentieren wir den Befund sofort am Ankunftsort.
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Transitverfahren laufen über Grenzen, Häfen und Hauptzollämter. Wir behalten den Überblick — auch wenn die Sendung schon unterwegs ist.
Wir eröffnen T1, wenn Ihre Ware aus einem Drittland kommt und noch nicht in den freien Verkehr überführt wurde – typischerweise Container ab Hafen Rotterdam oder Antwerpen. T2 setzen wir, wenn Unionsware durch ein Drittland oder außerhalb des Steuergebiets befördert wird, etwa von Deutschland über die Schweiz nach Italien. Im reinen EU-Binnenverkehr brauchen Sie kein Transitverfahren – wir prüfen das im Erstgespräch mit.
Der Hauptverpflichtete – im UZK: Inhaber des Verfahrens – ist im NCTS als verantwortlich eingetragen und haftet für die ordnungsgemäße Erledigung. Wird das Verfahren nicht erledigt, gelten die Waren als unrechtmäßig in den Wirtschaftskreislauf eingegangen, und Zoll, EUSt und ggf. Verbrauchsteuer werden gegen die Sicherheit oder direkt gegen den Hauptverpflichteten festgesetzt. Wir treten in der Regel selbst als Hauptverpflichteter auf und nehmen Ihnen damit dieses Risiko ab; alternativ fahren wir Ihre eigene Bewilligung.
NCTS Phase 5 ist die aktuelle EU-Ausbaustufe mit harmonisierten EUCDM-Datensätzen. Strukturierte Mengen-, Wert- und Beteiligten-Felder sind Pflicht, die Schnittstellen zu ICS2 (Sicherheitsanmeldung) und AES (Ausfuhr) sind enger verzahnt. Die Umstellung lief 2024/2025 EU-weit, alte Datentemplates werden abgelehnt. Wir arbeiten durchgängig in NCTS-P5 – Sie merken davon nichts außer einer sauber durchlaufenden Anmeldung.
Wir nutzen unsere eigenen Bewilligungen: Als bewilligter Versender eröffnen wir das Verfahren direkt am Standort, ohne dass Ihre Ware an der Abgangszollstelle vorgeführt werden muss. Als bewilligter Empfänger nehmen wir Ihre Sendung am Lager an – Anschreibung im Lagerbuch genügt. Das spart pro Sendung Wartezeit am Zollamt und reduziert Standkosten. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Beantragung Ihrer eigenen Bewilligung beim Hauptzollamt.
Die Sicherheit deckt die potenziellen Einfuhrabgaben ab – Zoll, EUSt und ggf. Verbrauchsteuer. Wir hinterlegen entweder unsere Gesamtbürgschaft, die mehrere laufende Verfahren parallel absichert, oder wir setzen für einzelne Sendungen eine Einzelsicherheit. Mit AEO-Status sind Reduzierungen auf 50, 30 oder 0 Prozent möglich. Bürgschaftsbetrag und Bewilligung setzen wir gemeinsam mit Ihrem Hauptzollamt und unserem Bürgschaftsgeber auf.
Läuft die Versandfrist ohne Erledigungsmeldung ab, eröffnet die Abgangszollstelle ein Suchverfahren. Wir reagieren sofort und liefern Alternativnachweise: Empfangsbestätigung des Empfängers, Frachtbriefe mit Stempeln, Lagerbelege. Werden diese akzeptiert, erledigen wir das Verfahren nachträglich; andernfalls würden Zoll und EUSt gegen die Sicherheit oder den Hauptverpflichteten festgesetzt. Genau deshalb überwachen wir jede MRN aktiv – damit es soweit gar nicht erst kommt.
Ja, das ist unser Standardfall im Korridor Rotterdam und Antwerpen nach Deutschland. Wir eröffnen den T1 am Hafen, erledigen ihn am deutschen Binnenzollamt und schließen die ATLAS-Einfuhranmeldung im selben Vorgang an. Sie haben einen Ansprechpartner, eine Datenkette und einen verlässlichen Zeitplan – kein Bruch zwischen NL- und DE-Verfahren.